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Friedhofsgemeinschaft Lobscheid e.V.

 

Mitte der 60er Jahre wurde der Friedhof in Lobscheid gegründet, um den Lobscheidern den weiten Weg zur Grabpflege nach Dieringhausen zu ersparen. Besonderes Merkmal des Friedhofes ist der Umstand, dass es sich um einen Privatfriedhof handelt. Im Bereich der Stadt Gummersbach gibt es lediglich zwei weitere dieser Art.

 

Umrahmt von Wiesen und Wäldern ist der Friedhof idyllisch am Lobscheider Ortsrand gelegen und bietet einen malerischen Blick in die „bucklige“ Welt des Oberbergischen.

 

Zum Friedhof gehört eine kleine Kapelle, die nicht nur für Trauerfeiern und den regelmäßigen Gottesdienst genutzt wird, sondern auch für besondere Anlässe, wie Taufen, Konfirmationen, Trauungen etc. zur Verfügung steht.

 

 

 

 

 

 

Träger des Friedhofes ist die Friedhofsgemeinschaft Lobscheid e.V.. Die Vereinsmitglieder bestimmen durch Satzung, Friedhofsordnung und regelmäßige Mitgliederversammlungen die Geschicke des Vereins.

Mitglied werden kann jede volljährige Person, die in Lobscheid wohnt. Sollte jemand Mitglied werden wollen, der seinen Wohnsitz nicht in Lobscheid hat, entscheidet der Vereinsvorstand gemeinschaftlich über die Aufnahme.

In Bezug auf die Kosten orientiert sich die Friedhofsgemeinschaft an den Gebühren der Stadt Gummersbach. Mitglieder zahlen jedoch nur die Hälfte der städtischen Gebühren.

Bestattet werden kann auf dem Lobscheider Friedhof jeder, der bis zu seinem Tod in Lobscheid gewohnt hat, egal ob Mitglied oder nicht. Desweiteren können Mitglieder bestattet werden auch wenn sie nicht in Lobscheid wohnen, ihre Mitgliedschaft aber durch Zahlung des Beitrags dokumentiert haben.